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Können 556 EUR-Kräfte und Teilzeitkräfte auch steuerfreie Sachbezüge nutzen?

Ja, das gilt auch, wenn Minijobber die maximalen 556€ monatlich verdienen. Grundsätzlich kann genau wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen ein Gutschein als Sachlohn (60 € oder 50€ Freigrenze) dem Arbeitnehmer gegeben werden. Wichtig ist, dass diese Grenze in keinem Fall durch andere Zuwendungen überschritten wird, da ansonsten die 556€ und die Zuwendung komplett steuer- und sozialversicherungs-pflichtig werden!

Ticket Restaurant® Menü Schecks:

Bei der Prüfung der 556€-Grenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Zudem bleibt bei der Prüfung der 556€ -Grenze auch pauschal besteuerter Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Pauschalierung Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Somit bleiben die Ticket Restaurant Menü-Schecks bei der Prüfung der für geringfügige Beschäftigungen geltenden 556€-Grenze außer Betracht.

Edenred City/MeinGutschein:

Bei der Prüfung der 556€ -Grenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Demgemäß bleiben steuer- und beitragsfreie Sachbezüge bis zu 50€ monatlich außer Ansatz.


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