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Können meine Mitarbeiter das Kartenguthaben ansammeln?

Der Gesetzgeber hat das Zuflussprinzip des Arbeitslohns geregelt. Ein "Abfluss" des Arbeitslohns ist nicht geregelt und somit gibt es in dieser Hinsicht keine Vorgaben, die zur Gewährung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht eingehalten werden müssen. Somit kann der Arbeitnehmer das Guthaben ansammeln und zu einem beliebigen Zeitpunkt ausgeben. Falls Ihr Prüfer eine andere Ansicht haben sollte, kann er detaillierte Informationen beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anfordern.

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