Was ist das besondere an MeinGutschein und warum ist die Lösung rechtskonform?
Mit MeinGutschein kann eine direkte und rechtskonforme Verteilung von Händlergutscheinen vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter organisiert werden.
Seit 1.1.2022 sind sogenannte „Umtauschgutscheine“ oder „2-Stufen-Gutscheine“ nach Auskunft der Finanzverwaltung (Bundesministerium der Finanzen & Finanzamt München) nicht mehr als Sachbezug zu bewerten, da diese nicht die Kriterien von §2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei Umtauschgutscheinen erhält der Mitarbeiter einen Initial-Gutschein, den man später in eine bestimmte Auswahl von Händlergutscheinen umtauschen kann.
MeinGutschein ist ausdrücklich kein Umtauschgutschein. Bei MeinGutschein wählen Ihre Mitarbeiter zuerst den gewünschten Händlergutschein, der Arbeitgeber legt den Gutscheinbetrag fest und wir wiederum verteilen digital an Ihre Mitarbeiter den gewünschten Gutschein. Folglich ist MeinGutschein rechtskonform und nimmt Arbeitgebern bequem die Arbeit ab, die Gutscheine physische an die Mitarbeiter zu verteilen.